πΆ Verdienstgrenzen
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Seit 01.01.2024: max. 538 € / Monat (6.456 € / Jahr)
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Ab 01.01.2025: max. 556 € / Monat (6.672 € / Jahr)
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Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (2024: 12,41 €, 2025: 12,82 €).
β° Arbeitszeit
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Gesetzlich keine feste Stundenanzahl geregelt.
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Durch Mindestlohn ergibt sich rechnerisch ca. 10 Std./Woche bzw. 43 Std./Monat.
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Bei höherem Stundenlohn können entsprechend weniger Stunden gearbeitet werden.
Achtung!
Damit die Verdienstgrenze nicht überschritten wird, ergibt sich bei Mindestlohn eine maximale Arbeitszeit von rund 10 Stunden pro Woche bzw. 43 Stunden pro Monat.
β οΈ Überschreitungen
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Unvorhergesehen (z. B. Krankheitsvertretung) möglich:
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Bis zu 2 Monate im Jahr
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Max. doppelter Verdienst erlaubt (2 × 556 € = 1.112 € in 2025 €)
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Schwankungen sind okay, solange die Jahresgrenze von insgesamt 6.672 € nicht überschritten wird.
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Regelmäßige, hohe Abweichungen → sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
π Arbeitsrecht
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Minijobber sind normale Arbeitnehmer mit:
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Anspruch auf Urlaub π΄
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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall π€
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Kündigungsschutz (bei Betrieb >10 Mitarbeitern & Beschäftigung >6 Monate) π‘οΈ
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π’ Verwaltung
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Meldestelle für alle Minijobs ist die Minijob-Zentrale (DRV Knappschaft-Bahn-See).
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Arbeitgeber müssen weitere Beschäftigungen des Arbeitnehmers erfragen & dokumentieren.
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Seit 2022: Bei kurzfristigen Minijobs muss die Krankenversicherung angegeben werden.
π Für detaillierte Infos & Musterverträge:
- Internetseite der Minijobzentrale
- Muster-Minijob-Arbeitsvertrag für das Gewerbe
- Muster-Minijob-Arbeitsvertrag für den Privathaushalt
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht